Mietminderung und Mieterhöhung
Eine Mieterhöhung kann alle 3 Jahre um nicht mehr als 20% der aktuellen Kaltmiete (bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete) unter Einhaltung von gewissen Fristen schriftlich erfolgen. (Ein üblicher Mietpreis für Bestandsimmobilien liegt bei ca. 10, – €/ m2, für Neubauimmobilien bei ca. 12, ‚ bis 15,- €/m2) Eine Mietminderung kommt nur infrage, wenn die Nutzungsmöglichkeit der […]
