Finanzierung, Energieausweis, Erbenberatung

Der Energieausweis für Ihre Immobilie

Immobilienverkäufer oder Vermieter müssen hier einiges beachten. Denn seit der Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen. Beispielsweise muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden. Die Energiedaten müssen bereits in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Sonst drohen empfindliche Bußgelder.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die unterschiedlich erstellt werden:

  • Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch. Grundlage für ihn ist der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren. Bei Häusern mit mehr als vier Wohnungen, bei neueren oder modernisierten Gebäuden ist auch der verbrauchsbasierte Energieausweis zulässig.
  • Dagegen erfordert der Bedarfsausweis eine umfassende Analyse des Gebäudes. Anhand von Aspekten wie Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, der Außenwände, Decken und Fenster werden die Wärmeverluste berechnet. Auch die Heizungsanlage und andere technische Elemente fließen in die Bewertung ein. Auf diese Weise ermittelt man den Energiebedarf des gesamten Objektes. Dieser wird auf die jeweilige Einheit (Wohnung) umgelegt. Dieser Ausweis ist für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen vorgeschrieben, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet wurden und deren Modernisierungen nicht zumindest auf die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) durchgeführt wurden.

Bevor wir Ihre Immobilie zum Verkauf anbieten, tragen wir gemeinsam Sorge dafür, dass bei Verkaufsstart ein Energieausweis vorhanden ist.

Gerne sprechen wir Ihnen eine Empfehlung für ein regionales Ingenieurbüro für Energieeffizienz aus, mit welchem wir seit Jahren sehr gut kooperieren. Dieser Energieberater wird Sie informieren, welche Art von Energieausweis für Ihre Immobilie benötigt wird und welche Kosten dabei entstehen.

Planen Sie Ihre bedarfsgerechte Finanzierung

Wir stehen Ihnen als kompetenter Ansprechpartner gerne zur Seite

Der Immobilienkauf ist eine bedeutende Investition. Denn Sie sichern damit Ihre Zukunft – langfristig und nachhaltig. Deshalb sind Qualität und Erfahrung bei der richtigen Finanzierung erforderlich.

Unsere ausgesuchten, intensiven Kontakte zu zahlreichen Bankinstituten und Finanzdienstleistern gewährleisten Ihnen eine attraktive Finanzierung – natürlich mit individuell erstelltem Finanzierungsangebot speziell für Sie.

Planen Sie mit uns Ihre bedarfsgerechte Baufinanzierung. Wir sind Ihnen sehr gerne behilflich. Gerne vermitteln wir Ihnen auf Anfrage den Kontakt zu einem unserer Finanzierungspartner.

Beratung und Mediation bei Erbenstreitigkeiten

Viele denken "das würde mir niemals passieren", wenn man von Missgeschicken oder Streitigkeiten im Bekanntenkreis hört. Aber bekanntlich "hört bei Geld der Spaß auf". Es passiert schnell, dass man sich nicht einig wird, wenn es um die Angelegenheiten des Erbes oder einer geerbten Immobilie geht.

Deswegen bieten wir eine umfangreiche Beratung in Zusammenarbeit mit einem Mediator und Erbberater mit einem Team von Experten zu diesem Thema an:

  • Beratung von Erben:
    Nur wer gut informiert ist kann sich gut entscheiden. Die Erbenberatung kann mit einem einzelnen Erben oder auch mit der Erbengemeinschaft erfolgen. Wir sprechen mit Ihnen alle Möglichkeiten, Lösungen und Szenarien durch und klären Sie über Ihre Situation auf. Anschließend wissen Sie genau, was für Sie kostengünstig und sinnvoll ist und was nicht.
  • Lösungen von Erbstreitigkeiten:
    Ein Rechtsstreit ist immer die schlechteste Lösung für alle Beteiligten und zudem sehr kostenintensiv. Unser Mediator gehört mit zu den besten: 90% aller Fälle konnten wir mit Ihm und seinem Team erfolgreich lösen. Mit ihm haben Sie langjährige Experten auf dem Gebiet der Erbenberatung an Ihrer Seite. Selbst die Deutsche Anwaltskammer erklärt, dass mit einem Mediator der Erfolg zur Lösung des Erbenstreits bei ca. 70-80% liegt.
  • Verkauf von Erbanteilen:
    Das ist der schnellste und einfachste Ausstieg aus einer zerstrittenen Erbengemeinschaft. Der Vorteil: Sie bekommen Ihr Geld und stellen damit in manchen Szenarien wieder den Familienfrieden her.
  • Teilungsversteigerung:
    Neben dem Erbanteilverkauf gibt es noch die Option der Teilungsversteigerung, um sich aus einer Erbgemeinschaft zu lösen. Die Teilungsversteigerung dauert ca. 2 Jahre und es ist nicht sicher, ob Sie danach auch Ihr Geld ausbezahlt bekommen.