
(Steuer) Änderungen im Jahr 2023. Was sagst du zu den Änderungen?
1. Zur Entlastung der Bundesbürger wurde das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ ins Leben gerufen.
Heißt: Rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 bis Ende März
2024 wir die Mehrwertsteuer auf Gas und Strom von 19 auf 7 Prozent reduziert. Diese Maßnahme ist Teil des dritten Entlastungspakets.
2. Photovoltaikanlagen bis 30 kW werden ab 2023 von der Einkommensteuer/Ertragssteuer befreit. Sie können sich auf Einfamilienhäusern einschließlich Nebengebäuden oder auf Gewerbeimmobilien befinden.
3. In Zukunft wird der Kauf von Immobilien teurer werden. Ab
2023 wird die Grunderwerbssteuer in Sachsen von 3,5 Prozent auf 5,5 Prozent angehoben. Zudem wird auch die Grunderwerbssteuer in Hamburg von 4,5 Prozent auf 5,5 Prozent angehoben.
4. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 kann es künftig teurer werden Jedenfalls für diejenigen, die ihre Immobilie vererben / verschenken wollen Die Freibeträge bei einer Schenkung oder Vererbung (zum Beispiel 400.000 Euro für Kinder) sind gleich geblieben. Allerdings ändern sich die Bewertungsgrundsätze, welche dafür sorgen werden, dass die Immobilienpreise steigen.
5. Nach dem derzeitigem Stand soll ab dem kommenden Jahr die Möglichkeit entfallen, eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachzuweisen und die Abschreibung anhand dieser vorzunehmen. Der entsprechende § 7 Abs. 4 Satz 2 EstG soll dem Gesetzentwurf zufolge gestrichen werden.