Erbschaftssteuer umgehen 

7. März 2022

 

Erben Sie ein Grundstück, Haus oder eine Wohnung, die vermietet ist, gesteht Ihnen das Finanzamt eine Vergünstigung von 10 Prozent zu. Das heißt: Sie müssen nur auf 90 Prozent des Immobilienwertes Erbschaftssteuer zahlen. 

Die Freibeträge nehmen der gesetzlichen Erbfolge entsprechend ab. Ehepartner müssen beispielsweise erst ab einer vererbten Summe von 500.000 EUR Steuern zahlen, Kinder ab 400.000EUR. Versorgungsfreibeträge: Diese können etwa im Rahmen privater Lebensversicherungen hinzukommen.

400.000,- € pro Elternteil kann an die Kinder steuerfrei übergeben werden. (Kann auch im Voraus alle 10 Jahre erfolgen). Bei einer höheren Erbschaft kann die Immobilie 10 Jahre selbst bezogen werden, dann ist sie ebenfalls erbschaftssteuerbefreit. Die letztendlich Erbschaftssteuer beträgt in der Regel zwischen 20-30% des Immobilienwertes je nach Steuerklasse. Bei sehr hohen Werten werden bis zu 50% Erbschaftssteuer erhoben. 

Du bist von der Erbschaftssteuer bei Immobilien auf Hausrat befreit, sofern: Du der Steuerklasse I unterliegst und der Gesamtwert 41.000 Euro nicht übersteigt. Bei nicht zum Hausrat gehörenden beweglichen Gegenständen liegt der Freibetrag bei 12.000 Euro. 

Dies ist keine steuerliche Beratung. Zu einer ausführlichen Beratung kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater. 

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr Team von Immobilien Herfeldt