Steuerersparnisse im Immobilienbereich

9. Dezember 2020

 

Steuerersparnisse im Immobilienbereich:
Interessant bei Immobilien als Kapitalanlagen sind neben der Rendite auch die Abschreibungsmöglichkeiten. So können Sie einen Teil der Kaufsumme beziehungsweise der Baukosten von der Steuer absetzen: Bei Immobilien die älter als Baujahr 1924 sind, über 40 Jahre jährlich 2,5 % der Kosten, bei jüngeren über 50 Jahre, 2 % pro Jahr. Der größte Steuervorteil betrifft jedoch die Mieteinnahmen: Diese versteuern Sie nicht direkt, sondern dürfen vorher alles abziehen, was Sie im selben Jahr für die Immobilie ausgegeben haben. Dazu zählen unter anderem: Reparatur und Renovierungsarbeiten, Zinskosten für das Baudarlehen (Investoren denen es vor allem um steuerliche Abschreibungen geht, wählen daher meist einen möglichst geringen Eigenkapitalanteil und eine niedrige Tilgung, um den Zinsanteil hoch zu halten), Kosten für Makler und Annoncen sowie Fahrtkosten. Besonders interessant können Denkmalschutz-Immobilien sein, da hier zusätzliche Möglichkeiten bestehen, etwa bei Modernisierungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen. Gerne empfehlen wir Ihnen hierzu einen guten Steuerberater. Vertrauen Sie im Immobilienbereich dem Profi. Sprechen Sie mit uns.
Ihr Team von Immobilien Herfeldt