Immobilienbewertung für Erben und Erbengemeinschaften

9. Dezember 2020

 

Immobilienbewertung für Erben und Erbengemeinschaften
Mit unserer Immobilienbewertung erhalten Sie eine marktgerechte Wertermittlung über den aktuellen Gegenwert Ihrer Erbschafts-Immobilie. Planen Sie Sanierungsmaßnahmen, berechnen Sie Vermietungschancen und Renditen oder erwägen Sie den Verkauf zum bestmöglichen Preis.
Als Miteigentümer einer Erbengemeinschaft, der mit den weiteren Erben über gegenseitige Auszahlungen spricht, wünschen Sie sich gewiss eine gütliche Einigung zwischen allen beteiligten. Vielleicht möchte jemand der Miteigentümer die Gemeinschaft verlassen oder den gesamten Besitz allein übernehmen. Viele Eigentümergemeinschaften verlassen sich zur außergerichtlichen Einigung auf unser objektives Bewertungsergebnis, um innerhalb der Gruppe über den marktgerechten Immobilienwert zu sprechen.
Beratung und Mediation bei Erbenstreitigkeiten
Viele denken „das würde mir niemals passieren“, wenn man von
Missgeschicken oder Streitigkeiten im Bekanntenkreis hört. Aber bekanntlich
„hört bei Geld der Spaß auf“. Es passiert schnell, dass man sich nicht einig
wird, wenn es um die Angelegenheiten des Erbes oder einer geerbten
Immobilie geht.
Deswegen bietet unser Partner www.kanzlei-erbstreit.consulting eine umfangreiche Beratung in Zusammenarbeit mit dem Mediator und Erbberater Peter Friedrich mit seinem Team von Experten zu diesem Thema an:
• Beratung von Erben:
Nur wer gut informiert ist kann sich gut entscheiden. Die Erbenberatung kann
mit einem einzelnen Erben oder auch mit der Erbengemeinschaft erfolgen. Wir
sprechen mit Ihnen alle Möglichkeiten, Lösungen und Szenarien durch und
klären Sie über Ihre Situation auf. Anschließend Wissen Sie genau, was für Sie
kostengünstig und sinnvoll ist und was nicht.
• Lösungen von Erbstreitigkeiten:
Ein Rechtsstreit ist immer die schlechteste Lösung für alle Beteiligten und
zudem sehr kostenintensiv. Unser Mediator gehört mit zu den besten: 90% aller
Fälle konnten wir mit Peter Friedrich und seinem Team erfolgreich lösen. Mit
ihm haben Sie langjährige Experten auf dem Gebiet der Erbenberatung an Ihrer
Seite. Selbst die Deutsche Anwaltskammer erklärt, dass mit einem Mediator der Erfolg zur
Lösung des Erbenstreits bei ca. 70-80% liegt.
• Verkauf von Erbanteilen:
Das ist der schnellste und einfachste Ausstieg aus einer zerstrittenen
Erbengemeinschaft. Der Vorteil: Sie bekommen Ihr Geld und stellen damit in
manchen Szenarien wieder den Familienfrieden her.
• Teilungsversteigerung:
Neben dem Erbanteilverkauf gibt es noch die Option der Teilungsversteigerung,
um sich aus einer Erbgemeinschaft zu lösen. Die Teilungsversteigerung dauert
ca. 2 Jahre und es ist nicht sicher, ob Sie danach auch Ihr Geld ausbezahlt.
Vorsicht vor Fallstricken
Eine Erbschaft führt nicht zwingend zum Reichtum. Erben Sie ein Häuschen, auf dem noch eine hohe Hypothek ruht, erben Sie die Schulden gleich mit. Problematisch wird es für Erben auch dann, wenn ein Häuschen beispielsweise unter Denkmalschutz steht und für die Instandsetzung immense Kosten anfallen. Verstirbt der Erblasser, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft, dass die direkten Nachkommen die Begünstigten sind, jedoch auch für die Schulden aufkommen müssen.
Dazu gehören alle Verbindlichkeiten wie Steuerschulden, offene Rechnungen, ein überzogenes Konto und auch Immobilien, auf denen noch eine Hypothek lastet. Wollen Sie nicht für das Darlehen aufkommen, bietet der Gesetzgeber die Möglichkeit, ein Erbe innerhalb einer Frist von sechs Wochen auszuschlagen. Die Frist beginnt in dem Moment, wenn der Erbfall eintritt und der Begünstigte Kenntnis von seinem Erbe hat. Haben Sie sich frühzeitig über den Nachlass und mögliche Schulden erkundigt, reicht es aus, beim Amtsgericht oder dem zuständigen Nachlassgericht Ihr Erbe auszuschlagen, oder bei einem Notar in Schriftform ein Erbe auszuschlagen. Haben alle Erbberechtigten laut der gesetzlichen Erbfolge ihr Erbe fristgemäß ausgeschlagen, tritt Vater Staat für den verbleibenden Schuldenberg in Haftung.
Geerbte Immobilie verkaufen: Worauf kommt es an?
Erben Sie eine Immobilie, ist auch der Fiskus daran beteiligt, denn in der Regel wird eine Erbschaftssteuer fällig, die sich auf den Immobilienwert bezieht. Grundbesitz wird bis zu einer maximalen Höhe von 60 Prozent vom Verkehrswert besteuert. Darüber hinaus nimmt der Verwandtschaftsgrad Einfluss auf die Höhe des Freibetrages, der bei Kindern bei 400.000 Euro liegt, der abhängig vom Alter einen weiteren Versorgungsbetrag von bis zu 52.000 Euro einschließt. Ehepartner profitieren von einem Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro, wobei ein zusätzlicher Versorgungsfreibetrag in Höhe von 256.000 Euro hinzugerechnet wird. Als Grundlage für die Erbschaftssteuer dient der Verkehrswert eine Immobilie. Wollen Sie Ihr Erbe vermieten, wird die Besteuerung bis zu maximal 90 Prozent vom Verkehrswert durchgeführt. Kaufen Ehepartner oder Kinder eine geerbte Immobilie, gilt sogar Steuerfreiheit, sofern das Häuschen oder die Eigentumswohnun g über einen Zeitraum von wenigstens zehn Jahre selber genutzt werden. Quelle IS24
Haben auch Sie eine Immobilie geerbt? Gerne beraten wir Sie im Bezug auf die Immobilie und ermitteln für Sie kostenlos den Verkaufswert. Ihr Immobilienmakler Benjamin Herfeldt und Team in Landsberg am Lech